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   OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17   

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https://dejure.org/2017,10792
OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17 (https://dejure.org/2017,10792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 (https://dejure.org/2017,10792)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2017 - 8 PA 46/17 (https://dejure.org/2017,10792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 S. 2 AufenthG; § ... 12a AufenthG; § 25 Abs. 3 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 51 Abs. 6 AufenthG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 IPBPR; § 4 AsylG; § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis fortgeltenden wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis fortgeltenden wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufhebung; Fortgeltung; PKH Beschwerde; Wohnsitzauflage; wohnsitzbeschränkende Auflage

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis fortgeltenden wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konkludente Aufhebung einer Wohnsitzauflage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Wird eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage) versehen, ist diese Wohnsitzauflage selbstständig anfechtbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305, 307; Senatsbeschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 9).

    Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen darf auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG grundsätzlich mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 17.5.2016, a.a.O., Rn. 9).

    Der Senat hat bereits mehrfach festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG die von den Klägern eingeforderte aufenthaltsrechtliche Gleichbehandlung von Angehörigen der Roma mit den im Bundesgebiet lebenden Ausländern jüdischen Glaubens, insbesondere den jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion, nicht erfordert (vgl. Senatsbeschl. v. 17.5.2016, a.a.O., Rn. 28; v. 9.3.2015 - 8 LA 17/15 -, V.n.b.; v. 29.3.2012 - 8 LA 25/12 -, InfAuslR 2012, 230 f.; v. 2.9.2011 - 8 LA 136/11 -, V.n.b.).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Wird eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage (Wohnsitzauflage) versehen, ist diese Wohnsitzauflage selbstständig anfechtbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.1.2013 - BVerwG 1 C 7.12 -, BVerwGE 145, 305, 307; Senatsbeschl. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 -, juris Rn. 9).

    Ein Ausnahmefall, in dem die Erteilung einer Wohnsitzauflage von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. etwa zu wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Asylberechtigte: Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 311; anerkannte Flüchtlinge: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008, a.a.O., S. 151 f. und subsidiär Schutzberechtigte: EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 u.a. -, NVwZ 2016, 445), liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Wird im Anschluss die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt und diese erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen, ist hierin aber regelmäßig auch die konkludente Aufhebung der vorausgegangenen Wohnsitzauflage zu sehen mit der Folge, dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG endet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2014 - BVerwG 1 C 1.14 -, Buchholz 402.242 § 12 AufenthG Nr. 3; Urt. v. 15.1.2008 - BVerwG 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 150; Hamburgisches OVG, Urt. v. 26.5.2010 - 5 Bf 85/10 -, juris Rn. 32).

    Ein Ausnahmefall, in dem die Erteilung einer Wohnsitzauflage von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. etwa zu wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Asylberechtigte: Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 311; anerkannte Flüchtlinge: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008, a.a.O., S. 151 f. und subsidiär Schutzberechtigte: EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 u.a. -, NVwZ 2016, 445), liegt hier nicht vor.

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Wird im Anschluss die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt und diese erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen, ist hierin aber regelmäßig auch die konkludente Aufhebung der vorausgegangenen Wohnsitzauflage zu sehen mit der Folge, dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG endet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2014 - BVerwG 1 C 1.14 -, Buchholz 402.242 § 12 AufenthG Nr. 3; Urt. v. 15.1.2008 - BVerwG 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 150; Hamburgisches OVG, Urt. v. 26.5.2010 - 5 Bf 85/10 -, juris Rn. 32).

    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.".

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2012 - 8 LA 25/12

    Verpflichtung einer Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Der Senat hat bereits mehrfach festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG die von den Klägern eingeforderte aufenthaltsrechtliche Gleichbehandlung von Angehörigen der Roma mit den im Bundesgebiet lebenden Ausländern jüdischen Glaubens, insbesondere den jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion, nicht erfordert (vgl. Senatsbeschl. v. 17.5.2016, a.a.O., Rn. 28; v. 9.3.2015 - 8 LA 17/15 -, V.n.b.; v. 29.3.2012 - 8 LA 25/12 -, InfAuslR 2012, 230 f.; v. 2.9.2011 - 8 LA 136/11 -, V.n.b.).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.".
  • OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 85/10

    Rechtsgrundlage für als Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis verfügte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Wird im Anschluss die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt und diese erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen, ist hierin aber regelmäßig auch die konkludente Aufhebung der vorausgegangenen Wohnsitzauflage zu sehen mit der Folge, dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG endet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.8.2014 - BVerwG 1 C 1.14 -, Buchholz 402.242 § 12 AufenthG Nr. 3; Urt. v. 15.1.2008 - BVerwG 1 C 17.07 -, BVerwGE 130, 148, 150; Hamburgisches OVG, Urt. v. 26.5.2010 - 5 Bf 85/10 -, juris Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 LC 222/13

    Zulässigkeit der Erteilung einer Wohnsitzauflage bei subsidiär Schutzberechtigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Dieser Rechtsprechung haben sich der beschließende Senat (Beschl. v. 7.8.2015 - 8 LA 55/15 -, V.n.b.; Beschl. v. 23.2.2015 - 8 PA 13/15 -, AuAS 2015, 74 f.) und andere Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. d. 2. Senats v. 11.12.2013 - 2 LC 222/13 -, juris Rn. 51; Beschl. d. 9. Senats v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 -, Umdruck, S. 8 ff.) angeschlossen.
  • EuGH, 01.03.2016 - C-443/14

    Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Ein Ausnahmefall, in dem die Erteilung einer Wohnsitzauflage von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. etwa zu wohnsitzbeschränkenden Auflagen für Asylberechtigte: Urt. v. 15.1.2013, a.a.O., S. 311; anerkannte Flüchtlinge: BVerwG, Urt. v. 15.1.2008, a.a.O., S. 151 f. und subsidiär Schutzberechtigte: EuGH, Urt. v. 1.3.2016 - C-443/14 u.a. -, NVwZ 2016, 445), liegt hier nicht vor.
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 19. August 2014 ( -BVerwG 1 C 3.14 -, juris Rn. 16 f.) keine Zweifel an der Vereinbarkeit einer Wohnsitzauflage mit Art. 12 IPBPR geäußert und ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LB 1404/01
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

  • EGMR, 20.11.2007 - 44294/04

    S. E. O. gegen Deutschland

  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

  • VG Hannover, 18.05.2017 - 12 A 15/17

    Wohnsitzauflage

    Mit jeder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die erneut mit einer Wohnsitzauflage versehen wird, ist die konkludente Aufhebung der vorausgegangenen - nach Ablauf der zuvor erteilten Aufenthaltserlaubnis zunächst nach § 51 Abs. 6 AufenthG fortgeltenden - Wohnsitzauflage verbunden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.04.2017 in dem die Lebensgefährtin und die Kinder des Klägers betreffenden Verfahren 8 PA 46/17, juris Rdnr. 9).

    Der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzauflage stand weder Art. 12 IPBPR noch eine etwaige Ungleichbehandlung der Angehörigen der ethnischen Minderheit der Roma gegenüber anderen Nachkommen der Überlebenden des nationalsozialistischen Völkermordes entgegen (vgl. dazu ausführlich Nds. OVG Beschl. v. 04.04.2017 in dem die Lebensgefährtin und die Kinder des Klägers betreffenden Verfahren 8 PA 46/17, juris Rdnr. 9).

  • VG Halle, 15.04.2021 - 1 A 286/18

    Wohnsitzauflage, Abschiebungsverbot, Krankheit, psychische Erkrankung, Sonstige

    Die Wirkung von § 51 Abs. 6 AufenthG betreffend die ursprüngliche Nebenbestimmung endet allerdings, wenn ein Aufenthaltstitel neuerteilt oder verlängert und neuerlich mit einer entsprechenden Beschränkung oder Auflage versehen wird, weil hierin in der Regel die konkludente Aufhebung der vorausgegangenen Beschränkung oder Auflage zu sehen ist (so: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2017 - 8 PA 46/17 - juris, Rn. 9 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. August 2014 - 1 C 1.14 - juris, Rn. 9 und Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17.07 - juris, Rn. 11; Fleuß, in: Kluth / Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 28. Ed. 1. Januar 2021, AufenthG § 51 Rn. 110).

    Sie stützte ihre Entscheidungen jeweils im Wesentlichen darauf, dass wegen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB XII die Vorgaben in Nr. 12.2.5.2.4.1 ff. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 (AVwV AufenthG) zu beachten seien, die der Kläger nicht erfülle, und es an der danach erforderlichen Zustimmung des Beigeladenen zum Wohnsitzwechsel gefehlt habe (zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Gestalt der Wiederholungsgefahr bei erneut erlassenen Wohnsitzauflagen: BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2008 - 1 C 17.07 - juris, Rn. 11, und Beschluss vom 19. August 2014 - 1 C 1.14 - juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2017 - 8 PA 46/17 - juris, Rn. 9; VG Hannover, Urteil vom 18. Mai 2017 - 12 A 15/17 - juris, Rn. 28; VG Freiburg, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 4 K 7014/18 - juris, Rn. 15; VG Oldenburg, Urteil vom 15. Mai 2013 - 11 A 3664/12 - juris, Rn.12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 18 E 285/19

    Gewöhnlicher Aufenthalt Verbandskompetenz örtliche Zuständigkeit Wohnsitzauflage

    vgl. zu letzterem: OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2017 - 8 PA 46/17 -, juris, Rn. 9.
  • VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 8316/18

    Räumliche Beschränkung des Aufenthalts

    Zwar wird vertreten, wenn die Aufenthaltserlaubnis oder die Duldungsbescheinigung verlängert und erneut mit einer Auflage versehen werde, sei hierin regelmäßig die konkludente Aufhebung der vorangegangenen Auflage zu sehen mit der Folge, dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG mit dem Neuerlass geendet habe (so OVG Nieders., Beschl. v. 04.04.2017 - 8 PA 46/17 - juris Rn. 9; Fehrenbacher, in: HTK-AuslR, Stand 2019, zu § 51 Abs. 6 AufenthG).
  • OVG Bremen, 06.05.2020 - 2 B 158/19

    Erledigung; Nebenbestimmung; Nebenbestimmung Duldung; Räumliche Beschränkung;

    Es kann dahinstehen, ob die Rechtsprechung, wonach in der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der erneut mit einer beschränkenden Auflage versehen wird, "regelmäßig" die Aufhebung der vorausgegangenen Auflage zu sehen sei, so dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG ende (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 04.04.2017 - 8 PA 46/17 -, Rn. 9, juris unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.08.2014 - 1 C 1.14 - Rn. 9, juris und Urteil vom 15.01.2008 - 1 C 17/07 -, Rn. 11, juris), auf die Verlängerung einer in der Regel nur für einen wesentlich kürzeren Geltungszeitraum erteilten Duldung zu übertragen ist (anders zu § 44 Abs. 6 AuslG OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2003 - 4 B 412/02 - Rn. 4, juris; Bay. VGH , Beschluss vom 24.01.2005 - 10 CS 04.1940 - Rn. 5, juris; vgl. auch VG Cottbus, Urteil vom 18.05.2018 - 3 K 1888/15 -, Rn. 26, juris).
  • VG Hamburg, 10.09.2018 - 15 K 5745/15

    Nebenbestimmung Wohnsitzauflage-Schutz des Kindeswohls

    Wird im Anschluss die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt und erneut mit der Wohnsitzauflage versehen, ist hierin jedoch regelmäßig die konkludente Aufhebung der vorangegangenen Wohnsitzauflage zu sehen mit der Folge, dass die Wirkung des § 51 Abs. 6 AufenthG mit dem Neuerlass geendet hat (m.w.N. Nieds.OVG, Beschluss vom 4.4.2017, 8 PA 46/17, juris Rn. 9; vergleiche dazu auch BVerwG, Vorlagebeschluss vom 19.8.2014, 1 C 1/14, juris Rn. 3, 6,12).
  • VG München, 21.07.2017 - M 25 K 15.595

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Klage gegen eine Wohnsitzauflage als

    Mit Schreiben vom 27. April 2017 fragte das Gericht unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 4. April 2017 (8 PA 46/17 - juris) die Beteiligten nach dem aktuellen Sachstand und ob die Aufenthaltserlaubnis des Klägers mittlerweile verlängert und mit einer Wohnsitzauflage versehen worden sei.
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